Förderung und Unterstützung des HFF

Wenn Sie die Arbeit des HFF interessiert, werden Sie Fördermitglied. Oder unterstützen Sie die Aktivitäten mit einer einmaligen Spende. Ein entsprechendes Dokument haben wir für Sie vorbereitet.


Zuwendungen an das HFF sind im Sinne des § 10b des Einkommenssteuergesetzes abzugsfähig. Bestätigungen über Zuwendungen werden umgehend versandt.


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